Dekanat Rüsselsheim

Angebote und Themen

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        Corona-Virus: Synode abgesagt und Handlungsempfehlungen

        Illustration: Peter Wagner

        Die geplante Dekanatssynode am 20. März 2020 wird abgesagt. Aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus sieht sich der Dekanatssynodalvorstand in der Verantwortung und zu dieser Entscheidung gezwungen. Damit reagiert das Evangelische Dekanat Groß-Gerau-Rüsselsheim auf aktuelle Entwicklungen und Empfehlungen der Landeskirche.

        Handlungsempfehlungen

        (Stand: 13. März 2020)

        Die weitere Ausbreitung des Corona-Virus ist eine schwerwiegende Bedrohung. Es ist mittlerweile sehr deutlich, dass es nicht nur darum geht, Einzelne zu schützen. Gemeinsam müssen wir alles tun, um eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das ist nötig, um eine ausreichende Versorgung für alle Erkrankten zu gewährleisten. Deshalb muss alles getan werden, um Situationen zu vermeiden, die Infektionen begünstigen. Das Virus kann sich vor allem dann weiter verbreiten, wenn viele Menschen zusammenkommen. Da wir als Kirche immer wieder Menschen in Gottesdiensten, Veranstaltungen und in unserer täglichen Arbeit zusammenführen, haben wir eine große Mitverantwortung. Mit unserer Botschaft ist der Anspruch verbunden, gerade diejenigen zu schützen, die besonders gefährdet sind. Das sind in der gegenwärtigen Bedrohung Menschen mit Vorerkrankungen und alte Menschen, aber selbstverständlich auch alle anderen.

        Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gibt deshalb Handlungsempfehlungen für Kirchengemeinden, Dekanate und Einrichtungen und bittet dringend, diese zu beachten. Die Handlungsempfehlungen werden von einem eingesetzten Krisenstab der Lage entsprechend fortlaufend aktualisiert.

        Aktuelle Informationen finden sich im Internet hier: www.ekhn.de/corona

        Individuelle Fragen bezüglich Verhalten und Planung im Rahmen kirchlicher Arbeit können an die zentrale E-Mail-Adresse corona@ekhn.de gerichtet werden.

        Weitere Hinweise zum Umgang mit der Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus finden Sie auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: bzga.de.

        Generelle Linie: Verzicht auf Veranstaltungen
        Alle Veranstaltungen, zu denen Menschen auf engem Raum zusammenkommen, bergen das Risiko, dass Viren übertragen werden und anschließend in neue Kreise der Bevölkerung gelangen. Dies gilt umso mehr für Veranstaltungen, zu denen Menschen überregional anreisen. Deshalb empfehlen wir eine grundsätzliche Absage aller Veranstaltungen anhand der folgenden Kategorien:

        Öffentliche Veranstaltungen
        Gemäß Erlass des Hessischen Sozialministeriums und der Empfehlung der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind öffentliche Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmer*innen abzusagen. Auch andere öffentliche Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden sollen abgesagt werden (z.B. Konzerte und Konferenzen).

        Interne Veranstaltungen
        Auch bei internen Veranstaltungen ist kritisch zu prüfen, ob diese unbedingt notwendig sind, oder ob auf sie verzichtet werden kann (z.B. Gemeindekreise, Chorproben, Sitzungen, Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Reisen).

        Gottesdienste
        Gottesdienste haben eine wichtige seelsorgliche Funktion. Sie können nach unserer Einschätzung zurzeit weiterhin stattfinden, sofern es die örtlichen Bedingungen erlauben. Bei der Entscheidung sind folgende Kriterien zu beachten:
        - Anweisungen und Empfehlungen örtlicher Behörden sind zu befolgen.
        - Gibt es in der Nähe bekannte Infektionsfälle?
        - Können die Teilnehmenden im Gottesdienstraum den empfohlenen Sicherheitsabstand von 1 Meter einhalten?
        - Kann das Risiko durch Maßnahmen minimiert werden (z.B: durch gutes Lüften und Desinfizieren)?

        In der Liturgie soll auf körperliche Nähe und direkten Kontakt verzichtet werden. Dies betrifft insbesondere den Friedensgruß, den Handschlag sowie das Austeilen von Gesangbüchern. Wo möglich, können Streaming-Angebote oder On-Demand-Angebote (Audio und / oder Video) gemacht werden. Auch Fernseh- und Rundfunkgottesdienste können in dieser Zeit eine Alternative sein.

        Vorerst Verzicht auf das Abendmahl
        Es wird empfohlen, bis auf Weiteres auf die Feier des Abendmahles zu verzichten. Für die Karwoche und Ostern werden aktuelle Empfehlungen entsprechend der dann gültigen Lage gegeben. Hausabendmahle sollten im Rahmen der Seelsorge weiterhin möglich sein.

        Vorstellungsgottesdienste und Konfi-Freizeiten
        Vorstellungsgottesdienste und Konfi-Freizeiten, die in den nächsten Wochen geplant sind, sollen abgesagt werden. Ob und wann sie wieder möglich sind, hängt von der Entwicklung der Pandemie ab.

        Konfirmationsgottesdienste
        Wie mit den Konfirmationsgottesdiensten umzugehen ist, wird derzeit geprüft. Es ist damit zu rechnen, dass auch die Konfirmationen verschoben werden müssen. Eine Empfehlung folgt bis spätestens 20. März.

        Jubiläen, Verabschiedungen, Amtseinführungen, Ordinationen
        Sofern geplant ist, Jubiläen, Verabschiedungen, Amtseinführungen und Ordinationen in einem öffentlichen Rahmen zu feiern, sollen sie verschoben werden.

        Tauf-, Trau- und Bestattungsgottesdienste
        Auch bei Tauf-, Trau- und Bestattungsgottesdiensten muss der Schutz der Teilnehmenden im Vordergrund stehen. Vor Ort ist zu prüfen: Gibt es eine vertretbare Form, bei der die 3 allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden können? Bei Bestattungen kann durch eine Feier unter freiem Himmel die Ansteckungsgefahrverringert werden.

        Kindertagesstätten und kirchliche Schulen
        Kindertagesstätten und kirchliche Schulen halten sich an die Vorgaben der Schulämter und ggf. des zuständigen Gesundheitsamtes.

        Häusliche Besuche
        Bei persönlichen Kontakten im Rahmen der Seelsorge geht es darum, Begleitung zu gewährleisten und das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Empfehlungen zur konkreten Umsetzung für Hausbesuche, Besuchsdienste und Besuche in Heimen werden derzeit erarbeitet. Bei Besuchen in Seniorenheimen soll vorher mit der Hausleitung geklärt werden, in welchem Rahmen Kontakte möglich sind.

        Alle sind in der Verantwortung
        Ehrenamtliche sind wie Hauptamtliche in der Pflicht, das Corona-Virus nicht weiterzutragen. Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat oder mit Infizierten oder mit Personen aus einem Risikogebiet in Kontakt war, soll Gottesdienste und andere Veranstaltungen für zwei Wochen nicht besuchen.

        Geistliche Herausforderung
        Die Corona-Pandemie ist eine große Belastung für viele Menschen, für die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Die große Infektionsgefahr zwingt uns zu sehr schmerzlichen Maßnahmen. Uns liegt daran, Menschen so zusammenzubringen, dass sie miteinander gestärkt werden – durch das Hören auf Gottes Wort, durch Gesang, Gebet, Gespräch und darin, dass sie aneinander Anteil nehmen und sich gegenseitig unterstützen. Jetzt ist es geboten, vielfach Abstand voneinander zu halten, wo es doch gerade in solchen Zeiten auch schützende und anteilnehmende Gemeinschaft braucht. Es geht deshalb auch darum, die Notwendigkeit, dass wir einander schützen, als gemeinschaftliches Handeln zu begreifen, mit dem wir uns umeinander sorgen. Und es geht darum, auch in den Zeiten des Abstands voneinander, Formen zu suchen und zu pflegen, in denen wir miteinander Halt und Kraft im Evangelium finden. Nächstenliebe ist und bleibt unser Maßstab.

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