Menschenwürde kennt keine Grenzen

veröffentlicht 03.10.2026 von Heidi Förster, Ev. Dekanat Groß-Gerau - Rüsselsheim

Am 2. Oktober 2026 informierte Morsal Hassan Sarmand von Pro Asyl im Haus Raiss in Groß-Gerau über das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das seit 12. Juni 2026 in Kraft ist. Durch die beschleunigten Verfahren, haftähnliche Bedingungen, Defizite beim Screening und fehlende Beratungen bleibe die Menschenwürde von Schutzsuchenden auf der Strecke.

Beamte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nehmen innerhalb von sieben Tagen an den Außengrenzen und innerhalb von drei Tagen im Inland bei Asylsuchenden eine Vorprüfung, genannt Screening, vor. Dies gilt als zentraler Bestandteil des neuen GEAS. Der individuelle Schutzbedarf werde in diesen Screenings jedoch nicht zuverlässig erfasst, so die Sprecherin von Pro Asyl. Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen beispielsweise Minderjährige, Menschen mit Behinderungen, Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit schweren oder psychischen Erkrankungen sowie Betroffene von Folter und anderer schwerer Gewalt. 

Beschleunigung zu Lasten des Flüchtlingsschutzes
Nach dem Screening trifft das BAMF nach acht Wochen eine Entscheidung. Asylsuchenden bleibt dann nur eine Woche Zeit, zu klagen, bevor nach anschließenden 14 Tagen über ihr Schicksal entschieden wird. „Menschen, die vor Krieg, Verfolgung, Folter oder anderer schwerer Gewalt geflohen sind, können ihre Geschichte nicht immer innerhalb weniger Stunden oder Tage vollständig darlegen. Traumatisierung, Sprachbarrieren, gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende Unterlagen können die Kommunikation zusätzlich erschweren“, so Marsal Hassan Sarmand, die als Dolmetscherin am Flughafen gearbeitet hat. Asylsuchende gelten dort während des Verfahrens als nicht eingereist und leben unter haftähnlichen Bedingung. Pro Asyl arbeitet am Frankfurter Flughafen schon seit vielen Jahren mit dem kirchlichen Flüchtlingsdienst zusammen und vermittelt Rechtsbeistand. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung sei jedoch nicht flächendeckend gewährleistet. Abschiebungen finden außerdem nach drei Monaten statt, wenn der Herkunftsstaat des Flüchtlings als sicher bezeichnet wird, Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht oder unwahre Angaben vorgeworfen werden.

EKHN fordert menschenwürdige Umsetzung des GEAS
„Die Menschenwürde muss auch an der Grenze gelten – und gerade dort“, erklärt Pfarrer Wolfgang Prawitz vom Evangelischen Dekanat Groß-Gerau-Rüsselsheim, Veranstalter des Abends. Prawitz verweist dabei auf die im Frühjahr 2026 von Kirchensynode und Kirchenleitung der EKHN verabschiedete Resolution. Darin wird bei der Umsetzung des GEAS gefordert, Menschenwürde, faire Asylverfahren, Schutz von Kindern und eine dauerhaft gesicherte unabhängige Asylverfahrensberatung zu gewährleisten und Menschen, die nur nach Schutz suchen, nicht haftähnlich unterzubringen.

Menschenwürde kennt keine Grenze
Der Abend machte deutlich: Hinter jedem Menschen, der Schutz sucht, steht ein persönliches Schicksal. Menschenwürde kennt keine Grenze – deshalb muss Flüchtlingsschutz auch unter den Bedingungen des GEAS menschlich, fair und rechtsstaatlich bleiben. „Gerade in Zeiten zunehmender Abschottung müssen wir dafür einstehen, dass jeder Mensch gesehen, gehört und in seinen Rechten geschützt wird“, so Pfarrer Wolfgang Prawitz.