Kann Gendersprache verboten werden?
In der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau darf und wird auch gegendert, also eine Sprache benutzt, die "divers" ist und damit so viele Menschen wie möglich beinhaltet So eine Sprache steht im Gegensatz zu der traditionellen deutschen Sprache, die weitgehend auf dem generischem Maskulinum beruht - oder auf gut Deutsch, es ist eine Männersprache, die Frauen und andere Gruppen nicht berücksichtigt und mitunter sehr absurd wird, z.B. wenn bei 95 und mehr Prozent Frauen in Kitas von "Erziehern" gesprochen wird. Auch im Dekanat Groß-Gerau - Rüsselsheim wird vielfach gegendert; es ist ein Respekt gegenüber allen Menschen.
Gendersprache gibt es schon sehr lange, u.a. basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen, daß Sprache das Denken beeinflusst. Eine gewisse juristische Grundlage erhielt sie im Jahr 2017, als das höchste deutsche Gericht neben "männlich" und "weiblich" ausdrücklich auch andere Varianten zuließ. Dies floss Ende 2018 dann in die Gesetzgebung ein und seitdem gibt es "divers" als dritte Variante.
Das gefällt beileibe nicht alle Menschen und so wird seit vielen Jahren gestritten, aber erst mit dem Siegeszug der rechtsextremen AfD ist das Gendern ein Politikum geworden. So wird immer wieder behauptet, Gender soll verpflichtend und Gesetz werden um die gute alte deutsche Sprache abzuschaffen. Fakt ist: Gegendert wird immer nur freiwillig, auch in der EKHN! Es gibt kein einziges Gesetz, welches Menschen verpflichtet zu gendern oder sich entsprechend auszudrücken. Dank der AfD gibt es nun aber Gegenreaktionen in der Politik, unter anderem von der CDU, die tatsächlich "Genderverbote" verhängt und z.B. Schüler*innen schlechtere Noten verpasst, wenn sie gendern. Hessen ist solch ein Bundesland.
Klar scheint aber zu sein, daß laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) solche Verbote verfassungsrechtlich sehr problematisch sind, da sie zu Ungleichbehandlungen führen können, sie also gegen Grundrechtsartikel verstossen. Es kann und darf also weiterhin gegendert werden, so wie es die Evangelische Kirche tut.
Wer mehr wissen möchte, kann sich gerne an Jörg Wilhelm wenden; Mail siehe oben.
Jörg Wilhelm
Zahl der Diskriminierungen ist gestiegen
Die Zahl bekannt gewordener Diskriminierungen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steigt an, aber auch die Reaktionen darauf!
Zwischen 2022 und 2023 hat es einen Anstieg von 22% gegeben bei Anfragen an die zentrale Beratungsstelle. Es ist davon auszugehen, daß die Dunkelziffer noch weit stärker angestiegen ist angesichts der politischen Stimmungslage in Deutschland und der rechten Hetze gegen Minderheiten und Menschen mit Migrationshintergründen.
41% der Beratungen betrafen laut dem Jahresbericht 2023 rassistischer Diskriminierung, gefolgt von 25% wegen Behinderungen und Krankheiten. Recht hoch waren ausserdem mit 24% Fälle geschlechtlicher Diskriminierungen. Es sind damit jene Diskriminierungen, die vor allem von der AfD und anderen rechtsextremen Parteien und Gruppen geschürt werden und dagegen aufzustehen oder Position zu beziehen ist ein Schutz der Demokratie, so wie es auch das Evangelische Dekanat Groß-Gerau - Rüsselheim tut.
Der Jahresbericht 2023 steht hier als Download zur Verfügung:
Jörg Wilhelm